Das Kooperationsprogramm zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2014-2020 stellt bereits zum dritten Mal Fördermittel der Europäischen Union in dreistelliger Millionenhöhe bereit, um die Grenzbarrieren zwischen Sachsen und Tschechien weiter abzubauen und die Lebensqualität im Grenzgebiet zu erhöhen.
Seit Programmbeginn im Jahr 2015 wurden aus dem Kooperationsprogramm bereits 162 grenzübergreifende Projekte unterstützt. Die Vielfalt der Projekte erstreckt sich von der Zusammenarbeit im Rettungswesen und bei der Feuerwehr über Bildung, Kultur, Sport, Naturschutz und Tourismus bis hin zu strategischer, institutioneller Zusammenarbeit. Mehr über die laufenden Projekte und deren Ergebnisse finden Sie hier .
Förderinhalte
Prioritätsachse 1 - Förderung der Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und Risikomanagement
- konzeptioneller Hochwasserschutz
- grenzübergreifende Investitionen in Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände, insbesondere in Spezialtechnik sowie gemeinsame Informations- und Kommunikationssysteme, projektbegleitende Baumaßnahmen
- gemeinsame Übungen, Aus- und Weiterbildung, Unterstützung der Nachwuchsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
Prioritätsachse 2 - Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz
- Verbesserung der Gewässergüte sowie des Zustandes von Fließgewässern, Grund- und Oberflächenwasserkörpern in grenzübergreifenden Wassereinzugsgebieten
- Investitionen in den Erhalt und Schutz, Förderung und Entwicklung des Kultur- und Naturerbes sowie von Kunstobjekten und Kulturprojekten
- Förderung des Kultur- und Naturtourismus
- Entwicklung einer touristisch-kulturellen Infrastruktur einschließlich damit verbundener Verkehrsinfrastruktur
- Gemeinsame Konzept- und Produktentwicklung, gemeinsame Marketingmaßnahmen, Vernetzung von Einrichtungen und Schaffung von Systemen für ein gemeinsames Management
- Planung, Management und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege, Bodenschutz und Waldschutz, einschließlich Biotope, Biodiversität und NATURA 2000
Prioritätsachse 3 - Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
- Förderung der frühkindlichen Bildung
- Förderung der Umweltbildung und des Umweltbewusstseins
- Verbesserung der Sprachkompetenzen sowie der interkulturellen Kompetenzen
- Unterstützung schulischer Projekte und der beruflichen Qualifizierung im Bildungsbereich
- Förderung von Maßnahmen grenzübergreifender beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Qualifizierung, Anpassung an den Arbeitsmarkt einschließlich Maßnahmen zum Bildungstransfer
- Kooperationsmaßnahmen von Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen und Unternehmen zum Know-how-Transfer an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Gesellschaft, Auf- und Ausbau akademischer Kooperationsnetzwerke, Unterstützung der Mobilität von Studierenden, Promovierenden und Wissenschaftlern
Prioritätsachse 4 - Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung
- partnerschaftliche Zusammenarbeit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (zum Beispiel in den Bereichen Sicherheit, Rechts- und Verwaltungsfragen, Regionalplanung und -entwicklung, Öffentlicher Personennahverkehr, Ausbau der Zusammenarbeit der Arbeitsmarktakteure, wirtschaftliche Zusammenarbeit)
- Gemeinsamer Kleinprojektefonds
Fördersatz
Kooperationsvorhaben können mit bis zu 85% der förderfähigen Gesamtausgaben durch EFRE-Mittel bezuschusst werden.
Fördervoraussetzungen
1. Grenzübergreifender Bezug
Drei der vier Kriterien zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit sind zu erfüllen:
- gemeinsame Planung (zwingend zu erfüllen)
- gemeinsame Umsetzung (zwingend zu erfüllen)
- gemeinsames Personal
- gemeinsame Finanzierung
2. Lead-Partner-Prinzip
Die Kooperationspartner benennen einen Lead Partner = alleiniger Vertragspartner der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –, der die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt trägt.
3. Wirkung des Projekts im Programmgebiet
Das Kooperationsprojekt muss seine Wirkung innerhalb des Programmgebiets entfalten.