Überblick

Das Kooperationsprogramm zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2014-2020 stellt bereits zum dritten Mal Fördermittel der Europäischen Union in dreistelliger Millionenhöhe bereit, um die Grenzbarrieren zwischen Sachsen und Tschechien weiter abzubauen und die Lebensqualität im Grenzgebiet zu erhöhen.

Seit Programmbeginn im Jahr 2015 wurden aus dem Kooperationsprogramm bereits 162 grenzübergreifende Projekte unterstützt. Die Vielfalt der Projekte erstreckt sich von der Zusammenarbeit im Rettungswesen und bei der Feuerwehr über Bildung, Kultur, Sport, Naturschutz und Tourismus bis hin zu strategischer, institutioneller Zusammenarbeit. Mehr über die laufenden Projekte und deren Ergebnisse finden Sie hier .

Förderinhalte

Prioritätsachse 1 - Förderung der Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und Risikomanagement

  • konzeptioneller Hochwasserschutz
  • grenzübergreifende Investitionen in Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände, insbesondere in Spezialtechnik sowie gemeinsame Informations- und Kommunikationssysteme, projektbegleitende Baumaßnahmen
  • gemeinsame Übungen, Aus- und Weiterbildung, Unterstützung der Nachwuchsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit

Prioritätsachse 2 - Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz

  • Verbesserung der Gewässergüte sowie des Zustandes von Fließgewässern, Grund- und Oberflächenwasserkörpern in grenzübergreifenden Wassereinzugsgebieten
  • Investitionen in den Erhalt und Schutz, Förderung und Entwicklung des Kultur- und Naturerbes sowie von Kunstobjekten und Kulturprojekten
  • Förderung des Kultur- und Naturtourismus
  • Entwicklung einer touristisch-kulturellen Infrastruktur einschließlich damit verbundener Verkehrsinfrastruktur
  • Gemeinsame Konzept- und Produktentwicklung, gemeinsame Marketingmaßnahmen, Vernetzung von Einrichtungen und Schaffung von Systemen für ein gemeinsames Management
  • Planung, Management und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege, Bodenschutz und Waldschutz, einschließlich Biotope, Biodiversität und NATURA 2000

Prioritätsachse 3 - Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

  • Förderung der frühkindlichen Bildung
  • Förderung der Umweltbildung und des Umweltbewusstseins
  • Verbesserung der Sprachkompetenzen sowie der interkulturellen Kompetenzen
  • Unterstützung schulischer Projekte und der beruflichen Qualifizierung im Bildungsbereich
  • Förderung von Maßnahmen grenzübergreifender beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Qualifizierung, Anpassung an den Arbeitsmarkt einschließlich Maßnahmen zum Bildungstransfer
  • Kooperationsmaßnahmen von Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen und Unternehmen zum Know-how-Transfer an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Gesellschaft, Auf- und Ausbau akademischer Kooperationsnetzwerke, Unterstützung der Mobilität von Studierenden, Promovierenden und Wissenschaftlern

Prioritätsachse 4 - Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung

  • partnerschaftliche Zusammenarbeit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (zum Beispiel in den Bereichen Sicherheit, Rechts- und Verwaltungsfragen, Regionalplanung und -entwicklung, Öffentlicher Personennahverkehr, Ausbau der Zusammenarbeit der Arbeitsmarktakteure, wirtschaftliche Zusammenarbeit)
  • Gemeinsamer Kleinprojektefonds

Fördersatz

Kooperationsvorhaben können mit bis zu 85% der förderfähigen Gesamtausgaben durch EFRE-Mittel bezuschusst werden.

Fördervoraussetzungen

1. Grenzübergreifender Bezug

Drei der vier Kriterien zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit sind zu erfüllen:

  • gemeinsame Planung (zwingend zu erfüllen)
  • gemeinsame Umsetzung (zwingend zu erfüllen)
  • gemeinsames Personal
  • gemeinsame Finanzierung

2. Lead-Partner-Prinzip

Die Kooperationspartner benennen einen Lead Partner = alleiniger Vertragspartner der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –, der die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt trägt.

3. Wirkung des Projekts im Programmgebiet

Das Kooperationsprojekt muss seine Wirkung innerhalb des Programmgebiets entfalten.

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Programmgebiet Sachsen:

  • Vogtlandkreis
  • Landkreis Zwickau
  • Erzgebirgskreis
  • Landkreis Mittelsachsen
  • Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
  • Landkreis Bautzen
  • Landkreis Görlitz
  • kreisfreie Stadt Dresden
  • kreisfreie Stadt Chemnitz

Programmgebiet Tschechien:

  • Bezirk Karlovy Vary
  • Bezirk Liberec
  • Bezirk Ústí nad Labem

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Förderempfänger

Freistaat Sachsen

  • Behörden und sonstige Einrichtungen des Freistaates Sachsen
  • kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse
  • juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts
  • Sozialpartnerorganisationen
  • für die Straßenbaulast zuständige Stellen des Freistaates Sachsen sowie der kommunalen Gebietskörperschaften für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen (nur in der Prioritätsachse 2)
  • Nahverkehrsunternehmen und Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von Nahverkehrsunternehmen genutzt werden; kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse; juristische Personen des Privatrechts, die zum Zeitpunkt der Förderung noch mindestens sechs Jahre zur Durchführung kommunaler Dienstleistungen verpflichtet sind, Verkehrsverbünde für Vorhaben im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (nur in der Prioritätsachse 4)
  • Polizeibehörden des Freistaates Sachsen für Vorhaben im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit (nur in der Prioritätsachse 4)

Tschechische Republik

  • Behörden und Organe der öffentlichen Verwaltung sowie durch sie errichtete und gegründete Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Nichtregierungsorganisationen
  • Wirtschafts- und Berufsverbände (nur in Prioritätsachse 3 und 4)
  • Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit
  • Unternehmen (nur in der Prioritätsachse 3)