26.10.2022: Der Kleinprojektefonds in den Euroregionen für die Periode 2014-2020 geht zu Ende. Es sind keine neuen Anträge mehr möglich. Laufende Projekte werden beendet und abgerechnet.
Im Rahmen des Kleinprojektefonds können kleine Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit vornehmlich lokaler Reichweite mit bis zu 15.000 Euro EFRE-Mittel Zuschuss unterstützt werden. Die Gesamtausgaben eines Kleinprojektes dürfen 30.000 Euro nicht übersteigen. Der Kleinprojektefonds wird durch die Geschäftsstellen der Euroregionen verwaltet, die auch die Kooperationspartner beraten. Auch die Projektanträge werden in den Geschäftsstellen der Euroregionen eingereicht. In jeder sächsisch-tschechischen Euroregion entscheidet ein lokaler Lenkungsausschuss als bilaterales Gremium über die Förderung der Kleinprojekte. Die Fördervoraussetzungen und Regelungen für eine Unterstützung aus dem Kleinprojektfonds sind im Gemeinsamen Umsetzungsdokument für den Kleinprojektefonds beschrieben.